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Wir unterstützen unsere Kunden bei Fragen rund um das Thema Medizinprodukte und beraten Sie zu benötigten Registrierungen für den Marktzugang von DETAX Marken, OEM oder Custom Made Materialien. Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Interpretation und Umsetzung von regulatorischen Anforderungen. DETAX Medizinprodukte erkennen Sie am blauen Logo. Hier werden alle Medizinprodukte mit der jeweiligen Klasse gekennzeichnet. Für Ihr Qualitätsmanagement stellen wir Ihnen die benötigten Dokumentationsunterlagen, wie ISO-Zertifikat, Konformitätserklärung, Produktkennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter und Technische Datenblätter zur Verfügung.

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MDR Ready?

Gemäß Artikel 120 MDR endet die Übergangsfrist am 25.05.2020! Alle Medizinprodukte müssen die neuen regulatorischen Anforderungen erfüllen.

Sie benötigen weitere Unterstützung? Kontaktieren Sie uns unter medi.guide@detax.de

FAQ

Was ist die Medizinprodukteverordnung (MDR)?

Die Verordnung über Medizinprodukte (MDR 2017/745) ersetzt die derzeit geltenden EU-Richtlinien für Medizinprodukte (93/42/EWG) und für aktive implantierbare Medizinprodukte (90/385/EWG).

Wann tritt die MDR in Kraft?

Die MDR trat am 25. Mai 2017 in Kraft.

Ab wann müssen Hersteller von Medizinprodukten die neue MDR anwenden?

Die Übergangfristen sind in Artikel 120 der MDR beschrieben. Demnach ist der Geltungsbeginn der MDR der 26. Mai 2020. Spätestens danach müssen die Hersteller ein MDR-Zertifikat vorlegen, wenn sie ein Produkt erstmalig in Verkehr bringen. Für alle Neuprodukte und alle bisherigen Klasse I Produkte ist ab diesem Zeitpunkt die MDR verpflichtend.

Bleiben nicht abgelaufene CE-Kennzeichnungen weiterhin nach Einführung der Medizinprodukteverordnung gültig?

Ja, alle CE-Zertifikate bleiben weiterhin gültig bis sie ablaufen oder bis zu fünf Jahre nach der Antragstellung. Sie verlieren jedoch spätestens am 27. Mai 2024 ihre Gültigkeit.

Dies bedeutet, dass es für Medizinprodukte der Klasse II, die unter der Medizinprodukte-Richtline zertifiziert wurden, eine Übergangfrist bis maximal 26. Mai 2024 gibt. Hinweis: Die Übergangsfrist ist dabei immer von der Laufzeit des CE-Zertifikates des Herstellers abhängig.

Wichtig ist zudem die sogenannte „Abverkaufsregelung“ von richtlinienkonformen Produkten gemäß MDR Artikel 120 Absatz 4: Letzter Tag für die Bereitstellung von Medizinprodukten ist demnach der 27. Mai 2025 bis zu dem Medizinprodukte weiterverkauft werden können.

Unter welchen Bedingungen dürfen nach MDD zertifizierte Produkte (Klasse II) nach Geltungsbeginn der MDR weiterhin in Verkehr gebracht werden?

Wenn die Produkte die Anforderungen der MDD weiterhin erfüllen

Es dürfen keine wesentlichen Änderungen der Auslegung und der Zweckbestimmung der Produkte vorgenommen werden

Die Anforderungen der MDR an die Überwachung nach dem Inverkehrbringen, die Marktüberwachung, die Vigilanz, die Registrierung von Wirtschaftsakteuren und von Produkten gelten jedoch anstelle der entsprechenden Anforderungen der EU-Richtlinie 93/42/EWG.

Was sind die wichtigsten Änderungen der MDR für Medizinproduktehersteller?

Einige der wichtigsten Änderungen sind:

Höher-Klassifizierung von Medizinprodukten nach Risiko, Kontaktdauer und Invasivität. Die MDR fordert die Hersteller von Medizinprodukten auf, die neuen Klassifizierungsregeln zu überprüfen und ihre technische Dokumentation entsprechend zu aktualisieren

Wesentlich erweiterte grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderungen (bislang grundlegende Anforderungen)

Zusätzliche Dokumentationspflichten wie Post Market Surveillance Plan / Report (PMS), Post Market Clinical Follow Up (PMCF), Periodic Safety Update Report (PSUR)

Medizinprodukte-Hersteller müssen eine qualifizierte Person im Unternehmen benennen, die über qualifiziertes Fachwissen auf dem Gebiet der Medizinprodukte verfügen muss

Zeitlich gestaffelte Einführung einer UDI Kennzeichnung zur besseren Rückverfolgbarkeit der Medizinprodukte

Neuregelung der Marktüberwachung mit kürzeren Meldefristen

Ein Bestandschutz („Grandfathering“) ist nicht vorgesehen: Alle derzeit zertifizierten Medizinprodukte müssen gemäß den neuen Anforderungen erneut zertifiziert werden

Was sind die wichtigsten Änderungen der MDR für Händler?

Allgemeine Pflichten der Händler sind in Artikel 14 der MDR beschrieben. Mit einem Probenahmeverfahren, welches repräsentativ für die gelieferten Produkte ist, soll der Händler prüfen, ob die Produkte mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, eine Konformitätserklärung ausgestellt wurde, die vom Hersteller bereitgestellten Informationen beigelegt sind und ggf. eine UDI vergeben ist. Darüber hinaus sind in Artikel 14 noch weitere Verpflichtungen zum Umgang mit nicht konformen Produkten, Meldepflichten gegenüber Herstellern und Behörden und Dokumentationspflichten zum Beschwerdemanagement beschrieben.

Welche Änderungen gibt es in Bezug auf benannte Stellen?

Alle benannten Stellen müssen von der zuständigen Behörde nach der neuen MDR erneut für ihre Aufgaben akkreditiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine erhebliche Anzahl benannter Stellen möglicherweise nicht erneut oder in demselben Umfang neu benannt wird, was einige Hersteller von Medizinprodukten dazu zwingen könnte, ihre benannten Stellen zu wechseln.

Was bedeutet die neue Verordnung für die Kennzeichnung als Eigenmarke?

Die bisherigen PLM/OEM-Konstellationen werden nicht mehr von den Benannten Stellen akzeptiert. Folgende rechtssichere Konzepte ergeben sich für die künftige Zusammenarbeit:

DETAX-Standardware:
Der Hersteller liefert Ihnen sein Originalprodukt. Sie sind dann der Händler des Standardproduktes.

Co-Branding („Made by “-Variante):
Sie treten als Händler, Importeur oder Um-Verpacker der Hersteller-Produkte auf und vertreiben die Produkte in Ihrem Design. Der Name des Herstellers ist auf dem Etikett erkennbar.

Neues OEM/PLM-Verfahren:
Sie treten wie bisher als Hersteller auf und sind für den kompletten Registrierungsprozess der Produkte verantwortlich. Der Name des Herstellers steht bei dieser Variante nicht auf dem Etikett. NEU: Voraussetzung für dieses Verfahren ist die komplette Offenlegung der Technischen Dokumentation seitens des Herstellers (in der Praxis unwahrscheinlich).

Unabhängig vom oben vorgestellten Konzept, ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) zwischen Ihnen und dem Hersteller, welche u.a. die Pflichten des Händlers und die Rückverfolgbarkeit der Produkte regelt, für die Zusammenarbeit erforderlich.

Stand März 2019

Hinweis für unsere Kunden: Um für mehr Transparenz im „Dschungel“ der verschiedenen Risikoklassen von Medizinprodukten zu sorgen, haben wir ein spezielles Logo geschaffen. Dieses unterscheidet DETAX Medizinprodukte nach Klasse I, IIa und IIb. Sie finden dieses leicht erkennbare Firmenzeichen „Ich bin ein Medizinprodukt“ ab sofort in unseren Produktkatalogen.

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MDR Ready? FAQ

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Willkommen bei DETAX – Ihren Spezialisten für medizinische Werkstoffe.
Seit mehr als 66 Jahren entwickeln wir Silikone und lichthärtende Kunststoffe für medizinische Anwendungen und 3D Druck. Die werkstoffkundliche Polymerchemie ist unser Kosmos.

 


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DETAX steht als Markenzeichen für hochwertige Medizinprodukte. Seit 1954 entwickeln wir Silikone & lichthärtende Kunststoffe für medizinische Anwendungen. Unsere Begeisterung und Innovationskraft steckt in jedem der Produkte, die wir Ihnen auf dieser Website präsentieren – immer handelt es sich um Materialien, die zum Besten zählen, was der Markt zu bieten hat.

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Wir entwickeln hydrophile Abformsilikone für jede Indikation (Korrektur- und Doppelmischtechnik, knetbare Funktionsabformung für die funktionelle Randgestaltung, Sandwichtechnik, Monophasen Abformung). Präzisions Abformmaterialien in leichtfließender Konsistenz, mit idealen Fließeigenschaften, maximaler Benetzungsfähigkeit und elastischem Rückstellvermögen. Regular set, fast set oder super fast set mit thermoaktiver Abbindecharakteristik und ausgeprägtem Snap Set, Putty knetbar, Farbe violett mit wildberry Aroma. Ohrabformsilikone in 50 ml Doppelkartuschen speziell für IO / CIC Anpassungen mit leichtfließender Ausgangskonsistenz, auch für enge Gehörgänge oder Schmerzpatienten. Ohrabformmaterial für Kinder und Jugendliche (Pädakustik), drucklose Abformung, kein Verdrängen von Weichgewebe. Ohr Abformmasse für Gehörschutz Anpassungen, geringer Auspressdruck, standfest, läuft nicht aus dem Ohr, kurze Ohrverweildauer, hautfreundlich, klebfrei. Hohes elastisches Rückstellvermögen, leicht entformbar, 35 Shore A. Monophase Abformsilikon in mittlerer Löffelkonsistenz. Harmonisierte Konsistenzen von Löffel- und Korrekturmaterial. Transfersilikone, schnellabbindende und klar transparente Bißregistriermaterial auf A-Silikon Basis, mittelfließend, thixotrop, zur Direktapplikation auf die Zahnreihe, kein Wegfließen in Interdentalräume, röntgentransparentes Matrix Material, glasklar, Endhärte 80 Shore A, zur Lichthärtung von Kompositen. Scanbares VPS Bissregistrat zur puderfreien 3D Datenerfassung für alle CAD/CAM/CIM Verfahren (Streifenlichtprojektion, Lasertriangulation und CEREC), 32 Shore D, kurze Mundverweildauer. Dauerhaft weichbleibende Unterfütterungssilikone, Direktunterfütterung in der Zahnarztpraxis chairside oder zur Verarbeitung im Dentallabor. Breites Indikationsspektrum (Obturatoren, Boxerschutz) mit Plaque Inhibitor, klinisch erprobt und wissenschaftlich dokumentiert. Sichere Haftung am Prothesen Acrylat. Additionsvernetzende Dubliersilikone und Labor Knetmassen 85 Shore A, für Vorwälle, Kontrollbisse, Fixierung von künstlichen Zähnen, Modelle für Prothesenreparaturen. Dauerelastisches Otoplastiksilikon, schwimmfähig, Direktanpassung von Schwimm- und Gehörschutzplastiken, zur indirekten Herstellung weicher HdO und Schutzplastiken, für die PNP / 3D Cast Technik, langzeitfarbstabil. Auch mit verlängerter Verarbeitungszeit zur Serienfertigung im Otoplastik Labor. Lufttrocknender Silikonlack für Schwimmschutzotoplastiken, antibakteriell mit Silberpartikeln. Bis-Acryl Komposite 10:1, für temporäre Kronen, Brücken und Langzeitprovisorien mit elastischer Phase und maximaler Biege- und Abrasionsfestigkeit, niedrige Polymerisationstemperatur, transluszente Farben: A1, A2, A3, A3,5. Fissurenversiegler auf Kompositbasis mit wet-bonding Technologie. Schutz Lack für exponiertes Wurzeldentin mit hohem Vernetzungsgrad, auf Basis multifunktioneller (Meth)acrylate, wirkt desensibilisierend, bildet eine Erosionsbarriere und reduziert die zervikale Sensibilität. Transparenter Fluoridlack mit Aminofluorid, Mundspüllösung. Flexible Zahnfleischmasken für zahntechnische Meister- und Sägemodelle, dimensionsstabil, für eine natürlich ästhetische Gingiva Optik in Tuben oder Kartuschen. Dental Zemente für definitive und semipermanente Implantat Befestigungen, langzeitprovisorische Befestigungszemente, röntgenopak auf Kunststoffbasis, Zementierung von Suprakonstruktionen, duales Härtersystem. Gebrauchsfertiger Modelierkunststoff, als Gel oder Paste, MMA-frei, rückstandslos verbrennbar, kein Polymerisationsverzug. Zahnfleisch Epithesen Material, heißvernetzend. Knetbare UV Kunststoffe zur Herstellung biokompatibler Schienen & Schablonen. Kunststoffe für 3D Drucksysteme: Zahntechnikmodelle, Gußobjekte, klar-transparente Kunststoffe der Klasse IIa für biokompatible Implantatschablonen und Schienen, KFO (DIN) Basisteile, langzeittemporäres K&B Komposit und Versorgungen in der Totalprothetik


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